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Expertise

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Kindeswohlgefährdung

Fragen zu einer potenziellen Kindeswohlgefährdung bedürfen einer besonderen Sorgfalt, denn auch einer Fremdunterbringung sind Entwicklungsrisiken für die betroffenen Kinder inhärent. Ich prüfe im psychodiagnostischen Prozess die Familiensituation und berücksichtige hierbei zum einen die Risiko- und Schutzfaktoren auf Seiten der Eltern und zum anderen Faktoren auf Seiten des Kindes mit seinen individualspezifischen Ressourcen und Entwicklungsrisiken. Die milieuspezifischen Lebensbedingungen mit den ihnen inhärenten Risiken und Ressourcen werden ebenfalls mit der definierten Kindeswohlschwelle in Beziehung gesetzt.

Umgangsregelung

Bei umgangsrechtlichen Verfahren stellt sich die Frage, ob der Kontakt mit dem umgangsbegehrenden Elternteil dem Wohl des Kindes entspricht. Hierbei werden auf Seiten der Eltern und des Kindes psychologische Merkmale eruiert, welche auf die Umgangsmotivation des Kindes Einfluss nehmen. Von Bedeutung ist hierbei ebenfalls die Diagnostik von Bindungen und Beziehungen des Kindes. Auf Seiten der Eltern spielen Betreuungskompetenzen, elterliche Feinfühligkeit sowie eine hinreichende Bindungstoleranz eine maßgebliche Rolle.

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Elterliche Sorge & Aufenthalt

Fragen zum Lebensmittelpunkt des Kindes unter Berücksichtigung der elterlichen Konfliktdynamik sowie dem hieraus herzuleitenden Belastungsniveau der Familie werden vor dem Hintergrund der psychologischen Leitfrage untersucht, welche Bedingungen dem Kindeswohl am besten entsprechen. Meine transparente und ergebnisoffene Herangehensweise soll eine bereits emotional belastete Dynamik beruhigen, elterliche Befürchtungen reduzieren und ein Hinwirken auf Einvernehmen ermöglichen, sofern Letzteres im richterlichen Auftrag erwünscht ist.

Kultursensible Begutachtung

Menschliches Verhalten und Erleben ist auf drei verschiedenen Ebenen verstehbar: der universellen „allgemeinmenschlichen“ Ebene, der kulturellen Ebene und der individuellen, persönlichen Ebene. Bei familiengerichtlichen Begutachtungen im interkulturellen Kontext muss jedoch auch kulturellen Unterschieden Rechnung getragen werden. Kenntnisse über kulturelle Unterschiede der Wahrnehmung, des Erlebens, Denkens und Verhaltens sind erforderlich, um das Risiko von Fehlinterpretationen zu minimieren.
 
​Ich verfüge über spezifische Kompetenzen in der kultursensiblen Begutachtung sowie Fachwissen zu kulturpsychologischen Besonderheiten im orientalisch-islamisch geprägten Raum. Durch die Berücksichtigung besonderer Werte- und Familienstrukturen sowie die Einhaltung kulturell verinnerlichter Kommunikationsregeln und -grenzen wird mir der Zugang zu Familien mit Migrationshintergrund deutlich erleichtert, Verhalten und Erleben der Beteiligten können akkurater eingeordnet werden.
 
Fachkenntnisse über die Herausforderungen von Migrations- und Akkulturationsprozessen sowie die Folgen von Krieg, Flucht und Trauma helfen bei der mehrdimensionalen Einschätzung familiärer Ressourcen und Risikofaktoren. Abgerundet werden meine interkulturellen Kompetenzen durch meine Sprachkenntnisse in Persisch und Dari.

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Psychische Störungsbilder

Durch mein Fachwissen zum gesamten Spektrum psychischer Störungsbilder und ihrer Diagnostik sowie zu deren potenziellen Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit von Eltern kann ich eine akkuratere Ressourcen- und Risikoabwägung in Bezug auf das Kindeswohl gewährleisten. Nicht jede psychische Störung und nicht jeder klinische Ausprägungsgrad eines Krankheitsbildes ist gleichbedeutend mit einer fehlenden Erziehungseignung von Eltern. Viele weitere Faktoren spielen eine maßgebliche Rolle.

Innerfamiliärer sexueller Missbrauch

Die Sorge etwaiger sexueller Übergriffe gegenüber einem Kind kann relevant werden, wenn bei einem Elternteil oder einer Betreuungsperson einschlägige Vorstrafen oder laufende Ermittlungen aufgrund einer (mutmaßlichen) Sexualstraftat vorliegen. Eine Kindeswohlgefährdung muss aktuell oder für die nahe Zukunft gelten. Wenn durch das Elternverhalten ein schwerer Schaden zu erwarten ist, wie er durch sexuellen Missbrauch angenommen werden muss, sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts geringere Anforderungen zu stellen.
 
Durch eine multidimensionale forensische Risikoeinschätzung kann ich als psychologische Sachverständige eine fallspezifische Risikoanalyse vornehmen. Hierbei werden anerkannte statistische Verfahren mit der Analyse von individualspezifischen Risiko- und Schutzfaktoren in der Persönlichkeit der Eltern sowie den Ressourcen der Kinder und des gesamten Familiensystems kombiniert, um eine genauere Prognose zu erzielen.

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Aussagepsychologische Begutachtung im Rahmen des Familienrechts

In Einzelfällen kommt es vor, dass familienrechtlichen Beweisfragen auch aussagepsychologische Aspekte inhärent sind, so dass die psychologische Sachverständige mit einem sogenannten „Doppelgutachten“ beauftragt wird. Zusätzlich zu einem umfassenden familienpsychologischen Gutachten wird nach der Glaubhaftigkeit einer Aussage in Bezug auf einen bestimmten Vorfall - z.B. einem sexuellem Missbrauch - gefragt.
 
Das aussagepsychologische Vorgehen umfasst die Analyse der aussagenden Person, die Bewertung der Aussagequalität und die Untersuchung der Aussagegeschichte. Als psychologische Gutachterin ist es meine Aufgabe, zu klären, ob der Zeuge oder die Zeugin eine derartige Aussage mit dieser Qualität machen könnte, ohne dass sie auf einem realen Erlebnis basiert.

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